


Besonders Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden,
erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz.
Die am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Regelung ersetzt die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) durch die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Der bisher ausgeübte Beruf spielt bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist mehr als drei Stunden täglich überhaupt zu arbeiten.
Für einen Arzt kommt also zum Beispiel auch ein Job als Pförtner oder Verkehrsinselbepflanzer infrage. Kann der Berufsunfähige noch mehr als drei aber weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten, bekommt er die halbe Rente.
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