


Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein völlig neues Produkt, das im Bereich der Erwerbsunfähigkeits-versicherung, vielleicht auch im Bereich der Pflegeversicherung, anzusiedeln ist.
Ausgangspunkt der Absicherung ist jedoch nicht, ob und in welchem Umfang jemand noch berufstätig sein kann,
sondern nur, ob jemand infolge von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzungen nicht mehr über bestimmte Grundfähigkeiten verfügt. Diese sind:
Stufe A: sehen, sprechen und hören, sich orientieren, Hände gebrauchen, gehen
Stufe B: Treppen steigen, knien und bücken, sitzen, stehen, greifen, Arme bewegen, heben und tragen, Auto fahren
Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen entsteht, wenn jemand - nach ärztlicher Beurteilung - mindestens 12 Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei der unter Stufe B genannten Fähigkeiten auszuüben. Die versicherte Rente wird bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod gezahlt.Die Rente wird ebenfalls gezahlt, wenn der Versicherte entsprechend den Bedingungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe II oder III erhält. Die Grundfähigkeitsversicherung hat im Gegensatz zur Berufsunfähigkeiteine ganz klare Leistungsdefinition und zeichnet sich durch günstige Beiträge aus. Versichert werden können Rentenzahlungen bis 18 000 Euro im Jahr, unabhängig vom Einkommen. Ansonsten ist die jährlich zu versichernde Grundfähigkeitsrente auf 60 Prozent des jährlichen Einkommens beschränkt. Die Grundfähigkeitsversicherung ist für nicht Erwerbstätige oder als Ersatz für eine Pflegerentenversicherung überlegenswert.Ganz sicher stellt sie keinen Ersatz für eine Pflegerente dar, sie kann diese jedoch ergänzen, um eine bessere finanzielle Absicherung zu erhalten. Wie alle Versicherungen, die ihre Leistungen im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen erbringen, prüft auch der Anbieter der Grundfähigkeitsversicherung den Gesundheitszustand des Antragstellers. Dies geschieht anhand von Gesundheitsfragen und bei Bedarf durch Anfragen bei den behandelnden Ärzten.
